Cart 0 0,00
Cart 0 0,00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kloster­laden Stift Ad­mont (KSA):

1. GEL­TUNGS­BEREICH

1.1 Diese Allge­meinen Geschäftsbedingungen gel­ten für den Verkauf, die Ver­steiger­ung und die Liefer­ung von Waren durch den KSA.

2. PRE­ISE

2.1 Die Pre­ise bez­iehen sich nur auf die Waren und um­fassen ins­beson­dere keine Versandkos­ten. Alle Kos­ten aus Versand, ins­beson­dere allfälliger Ein- bzw. Aus­fuhr­abgaben, wer­den vom Käufer getra­gen.

Bei Kon­sumenten in Österreich wird ab einem Brut­to­war­en­preis von derzeit EUR 150,- und bei Großhändlern und Wiederverkäufern in Österreich ab EUR 360,- der Versandkos­ten­anteil vom KSA übernommen. Dies gilt nicht für allfällige Ein- und Aus­fuhr­abgaben bzw. allfällige vom Käufer zu entrichtende son­stige Abgaben. Für alle rest­lichen europäischen Staaten wer­den die tatsächlich an­fal­lenden Zus­tellkos­ten in Rech­nung ges­tellt. Die genan­nten Beträge können vom KSA ein­seitig und jederzeit geändert wer­den.

2.2 Pre­ise in Kata­logen, Prospek­ten, Pre­is­listen usw. sind un­ver­bind­lich, außer es wird ausdrücklich eine Pre­is­garantie abgegeben. Für Nach- und Fol­ge­bestel­lungen sind an­gegebene Pre­ise eben­falls un­ver­bind­lich.

2.3 Alle Pre­ise basieren auf zum Zeit­punkt der er­st­m­a­li­gen Pre­is­angabe er­rech­neten Kos­ten. Soll­ten sich diesbezügliche Kos­ten bis zum Zeit­punkt der Abgabe einer Be­stel­lung durch den Käufer verändern, so ist der KSA berechtigt, die Pre­ise ebenso de­ment­s­prechend an­zu­passen. Ver­bind­liche Pre­ise wer­den im On­line(in­ter­net)shop nach kor­rek­ter Aus­wahl im War­en­korb an­gezeigt. Sollte eine Be­stel­lung auf an­derem Wege einge­hen (zB Post, Tele­fax udglm.), so bestätigt der KSA diese Pre­ise schrift­lich.

2.4 Für alle et­wai­gen Ver­steiger­ungen im Rah­men von Online-​Auktionen kom­men die Punkte 2.1 bis 2.3 nicht zur An­wendung; im Punkt 12 der Allge­meinen Geschäftsbedingungen en­thaltenen Bestim­mun­gen wird geson­dert da­rauf ver­wiesen.

3. Kaufpreis, Zahlung und An­zahlung

3.1 Der Kaufpreis ist spätestens bei (Teil-)Liefer­ung der Ware fällig.

Bei Liefer­ung mit Zus­tel­lung wird eine vom Kun­den gewünschte Trans­port­sicher­ung geson­dert ver­rech­net. Auch dieses En­t­gelt ist bei Liefer­ung der Ware fällig. Wird der Kaufpreis bei Liefer­ung nicht voll bezahlt, ist der Überbringer der Waren berechtigt diese auf Kos­ten des Käufers wieder mitzun­eh­men. Zu Recht an­gezeigte Reklam­a­tionen berechti­gen den Käufer nur zur Zurückbehaltung des an­gemessenen Teiles des Rech­nungs­be­tra­ges. Bei Geschäften mit Ver­brauch­ern kann dieser seine Zahlung zur Gänze dann ver­wei­gern, wenn der KSA die Liefer­ung nicht vertragsgemäß er­bracht hat oder die Er­brin­g­ung durch deren schlechte Vermögensverhältnisse, die dem Ver­braucher zur Zeit der Vertragsschließung weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bi­etet KSA eine an­gemessene Sich­er­stel­lung an, so entfällt dieses Recht, die Zahlung zu ver­wei­gern.

3.2 KSA behält sich ausdrücklich das Ei­gentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpre­ises samt Nebengebühren, Steuern und son­sti­gen Abgaben vor.

3.3 Bei Auftrag­ser­teilung ist eine An­zahlung von 25 % des Kaufpre­ises zu leisten. Die An­zahlung ist binnen 14 Tagen zu bezah­len.

3.4 Zahlun­gen an das Per­sonal des KSA wer­den nur an­erkannt, wenn diese mit einer Kas­sa­quit­tung bestätigt wer­den.

3.5 Ist der Käufer mit der Zahlung oder son­sti­gen Leis­tung in Verzug, so steht es KSA frei:

– die Erfüllung ei­gener Ver­p­f­lich­tun­gen bis zur Be­wirkung der rückständigen Zahlun­gen oder son­sti­gen Leis­tun­gen auf­schieben,

– eine an­gemessene Verlängerung der Liefer­frist in An­s­pruch neh­men,

– den gan­zen oder noch of­fenen Kaufpreis so­fort fällig stel­len (Ter­mins­ver­lust); dies gilt auch bei Ver­ein­bar­ung einer Raten­zahlung mit dem Ver­braucher unter der Voraus­set­zung, dass KSA ihre Leis­tun­gen bereits er­bracht hat, zu­mind­est eine rückständige Leis­tung des Ver­brauch­ers seit mindes­tens 6 Wochen fällig ist sowie KSA den Ver­braucher unter An­dro­hung des Ter­mins­ver­lustes und Set­zung einer Nachfrist von mindes­tens 2 Wochen er­fol­glos gemahnt hat, wobei die so­fort fälligen Raten unter Berücksichtigung eines Abzugs für die der Restlaufzeit ents­prechenden Zin­sen zu kürzen sind,

– Verzug­sz­in­sen von 8% über dem Basisz­inssatz der Österreichischen Na­tion­al­bank (OENB), mindes­tens 12% pro Jahr, plus Um­satz­steuer ver­rechnen, und

– bei Nichtein­hal­tung einer an­gemessenen Nachfrist vom Ver­trag zurücktreten, sowie

– vom Käufer die entstehenden Mahn- und Inkas­sospesen, so­weit sie zur zweck­ent­s­prechenden Rechts­ver­fol­gung not­wendig sind und in einem an­gemessenen Verhältnis zur be­triebenen For­der­ung stehen, begehren, wobei der Käufer ver­p­f­lichtet ist, max­imal die Vergütungen des eingeschal­teten Inkas­soin­sti­tutes zu er­set­zen, die sich aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkas­soin­sti­tute ergeben. Darüber hinaus ist jeder weit­ere Schaden, ins­beson­dere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in­folge Nichtzahlung ents­prechend höhere Zin­sen auf allfällige Kred­itkos­ten seitens KSA an­fal­len, unabhängig vom Ver­schulden am Zahlungs­verzug zu er­set­zen.

3.6 Ver­ein­barte Ra­batte, son­stige Vergünstigungen oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung auf­schiebend be­dingt. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Guts­chrift aus­ges­tellt wer­den. Die Einlösefrist von War­en­gutscheinen/Einkaufs­bons etc. richtet sich nach dem an den War­en­gutscheinen/Einkaufs­bons etc. an­gegebenen Datum.

3.7 Ra­batte und Skonti gel­ten nicht für Gewinnspiele jeder Art oder bereits re­duzierte Waren. Ra­batte, Skonti sowie Ak­tion­sange­bote sind nur bei der Ab­nahme von üblichen Haush­alts­men­gen an­wend­bar. Die Defin­i­tion von Haush­alts­men­gen ob­liegt dem Verkäufer.

3.8 Bei Verzug mit der Zahlung von Rech­nun­gen bis zu einem Be­trag von EUR 350,- wird, so­weit zur zweck­ent­s­prechenden Rechts­ver­fol­gung not­wendig und an­gemessen, an den Käufer ein Mahns­chreiben zur Zahlung des ausständigen Kaufpre­ises und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 10% des Kaufpre­ises, mindes­tens je­doch EUR 7,27, gerichtet. Bezahlt der Käufer diesen Be­trag bis zu dem im Mahns­chreiben genan­nten Ter­min nicht, ist der KSA berechtigt, unverzüglich eine Mahnk­lage ein­zubrin­gen.

3.9 Für Geschäfte mit Ver­brauch­ern im Sinne des Kon­sumentens­chutzge­set­zes gel­ten Punkt 3.4 und Punkt 3.5 let­zter Aufzählungspunkt (Spiegel­strich) nicht.

4. GEFAHRENÜBERGANG

4.1 Bei Selb­stabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Ge­fahr spätestens mit der Übergabe an der Kassa auf den Käufer über.

4.2 Bei Zus­tel­lung der Ware durch KSA oder eines von ihm Beau­ftragten gehen Nutzung und Ge­fahr spätestens mit der Übergabe an den Käufer oder dessen Ver­treter auf den Käufer über.

5. RÜCKGABE DER WARE

5.1 KSA ist bis auf Wider­ruf bereit, bei ihr gekaufte Waren gegen Er­stat­tung des vol­len Kaufpre­ises unter fol­genden Voraus­set­zun­gen zurückzunehmen:

 

5.1.1 Die Rückgabe muss in­ner­halb von 10 Tagen ab Rech­nungs­datum ori­gin­al­ver­packt, unbeschädigt und unter Vor­lage der Ori­gin­alrech­nung er­fol­gen.

 

5.1.2 Gek­en­nzeich­nete Ak­tion­sange­bote wer­den ausschließlich in der gekauften Ges­amt­menge zurückgenommen.

 

5.1.3 Die Rücknahme er­folgt zu dem zum Zeit­punkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis.

 

5.1.4 Die Er­stat­tung des Kaufpre­ises er­folgt in Form einer Guts­chrift. Hiervon ausdrücklich aus­gen­om­men sind Be­stell­waren, Aus­s­tel­lung­sartikel, Fun­d­gruben­artikel, Rest­pos­ten und Teil­men­gen aus Ver­pack­ung­sein­heiten, Teil­men­gen aus Sets und Waren aus Ver­steiger­ungen (Auk­tionen).

 

5.2 Ist der Käufer ein Ver­braucher im Sinne des Kon­sumentens­chutzge­set­zes (KSchG) und hat er seine Be­stel­lung per Post, Tele­fon, Tele­fax, E-​Mail oder über den Web­shop aufgegeben, so kann er gemäß §§ 5e-5h Kon­sumentens­chutzge­setz und in Ab­weichung von Punkt 5.1 in­ner­halb von 14 Kal­ender­t­agen ab dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer den Rücktritt vom Kaufver­trag erklären. Der Rücktritt be­darf keiner Begründung, son­dern muss nur fristgerecht abgesen­det wer­den. Der Käufer erhält gegen Rücksendung der Ware den bereits bezahl­ten Kaufpreis zurückerstattet, hat je­doch die Kos­ten der Rücksendung zu tra­gen. Die Rücksendung der Ware hat ausschließlich an fol­gende Ad­resse zu er­fol­gen: Kloster­laden Stift Ad­mont, Ad­mont 1, 8911 Ad­mont.

6. BE­STEL­LUNGEN, LIEFER­FRIST, LIEFER­HINDERN­ISSE, RÜCKTRITT VOM VER­TRAG

6.1 KSA nimmt Aufträge per Tele­fon, Fax oder E-​Mail am Stan­dort Ad­mont 1, 8911 Ad­mont oder oder über den Web­shop von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr en­t­ge­gen. Die Be­stellzeiten können von KSA ents­prechend den An­gaben in Wer­beaussendun­gen bzw. im Web­shop von Zeit zu Zeit geändert wer­den. Sofern Aufträge außerhalb der Be­stellzeiten einge­hen, gel­ten diese erst am Be­ginn der Be­stellzeit am nächsten Werktag als zugegan­gen. Bei Auftrag­ser­teilung hat der Kunde einen gewünschten Lieferter­min sowie einen Er­satzter­min und den genauen Lie­ferort zu nennen. Der Kunde ist ver­p­f­lichtet, zu diesen Ter­minen die ordnungsgemäße Übernahme der be­stell­ten Ware am an­gegebenen Lie­ferort sicherzus­tel­len. KSA übermittelt dem Kun­den eine schrift­liche (einschließlich per Fax oder per E-​Mail) Bestellbestätigung mit allen rel­ev­anten Auftrags­daten. Soll­ten dem Verkäufer aus nicht ordnungsgemäßer Übernahme Kos­ten en­stehen, so können diese an den Käufer ver­rech­net wer­den.

 

6.2 Die Liefer­ung er­folgt durch KSA oder einen beau­ftragten Sped­iteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Im Fall der Nichtan­nahme von be­stell­ter Ware ist KSA berechtigt, den Er­satz der dadurch entstandenen Mehraufwendun­gen, wie zB. zusätzliche Trans­portkos­ten, zu ver­lan­gen. Dies gilt nicht, wenn KSA ihre Leis­tun­gen nicht vertragsgemäß er­bringt.

6.3 Die An­nahme von Be­stel­lungen er­folgt unter Vorbe­halt der Liefermöglichkeiten. KSA behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Be­stellern auch geringere Men­gen zuzuteilen. Wird die Liefer­ung oder die Ein­hal­tung einer ver­ein­barten Liefer­frist durch von KSA nicht zu ver­tre­tende Umstände unmöglich, so er­l­is­cht die Liefer­p­f­licht zu dem vorgese­henen Lieferter­min. Zu den von KSA nicht zu ver­tre­tenden Umständen gehören ins­beson­dere: Schwi­erigkeiten beim Bezug der Waren oder Vorma­ter­i­alien von Drit­ten, bei Sub­skrip­tionen die verspätete Freigabe der Waren durch den Liefer­anten von KSA, Betriebsstörungen (auch bei Liefer­anten von KSA), Verkehrsstörungen, Aus­sper­rungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Ge­walt. KSA wird in sol­chen Fällen den Käufer unverzüglich kon­tak­tieren, um einen Er­satzter­min für die ver­hinderte Liefer­ung zu ver­ein­baren. Sofern dem Käufer von KSA ein neuer Lieferter­min an­ge­boten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich ver­ein­barten Lieferter­mine liegt, und die Liefer­ung zu diesem neuen Ter­min auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeit­ige Liefer­ung durch KSA im Sinne des Kaufver­trages vor.

6.4 Kann KSA dem Käufer keinen neuen Lieferter­min gemäß Punkt 6.3 an­bi­eten oder kann auch der neue Lieferter­min aus den in Punkt

6.3 genan­nten Fällen (Unmöglichkeit der Liefer­ung zum ver­ein­barten Ter­min aus durch KSA nicht zu ver­tre­tenden Umständen) nicht einge­hal­ten wer­den, ist KSA berechtigt, vom Ver­trag zur Gänze oder teil­weise zurückzutreten, ohne schaden­er­satzp­f­lichtig zu wer­den. Ebenso kann in diesen Fällen der Käufer vom Ver­trag zurücktreten.

6.5 Bei teil­baren Leis­tun­gen hat der Käufer kein Rücktrittsrecht be­tref­fend lieferbare Teile, so­weit Teile der Leis­tung erfüllbar und für den Käufer ver­wend­bar sind. Unter den gleichen Voraus­set­zun­gen, bzw wenn die rest­lichen Teile rechtzeitig (im Sinne von Punkt 6.3) nachgeliefert wer­den können, ist der Käufer nicht berechtigt, die An­nahme von Teil­liefer­ungen zu ver­wei­gern.

6.6 Erklärt der Käufer ungerecht­fer­tigt, am Ver­trag nicht festhal­ten zu wollen (“Storno”), und stimmt KSA dem schrift­lich (einschließlich per Fax oder per E-​Mail) zu, so hat KSA bei La­ger­ware An­s­pruch auf 15% des Kaufpre­ises als pauschalierter Schaden­er­satz (“Stornogebühr”). Bei Be­stell­ware ist eine de­rartige Vertragsauflösung grundsätzlich aus­geschlossen. Davon ab­weichend bleiben für Ver­braucher die ge­set­z­lichen Rücktrittsrechte ohne Stornogebühr gemäß §§ 5e – 5h Kon­sumentens­chutzge­setz (siehe auch Punkt 5.2) aufrecht.

6.7 Änderungen oder Stornier­ungen von Be­stel­lungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schrift­form (einschließlich per Fax oder per E-​Mail). KSA behält sich vor, auch Erklärungen in an­derer Form an­zun­eh­men, die dann aber erst mit der schrift­lichen Bestätigung durch KSA (einschließlich per Fax oder per E-​Mail) wirk­sam wer­den.

6.8 Für Online-​Gutscheine gel­ten zusätzlich die im In­ter­net genan­nten Be­din­gun­gen.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Zus­agen, wie über die Ver­wend­barkeit oder be­son­dere Ei­genschaften der Ware, oder Erklärungen der An­ges­tell­ten von KSA sind un­ver­bind­lich und stel­len keine ausdrückliche Zusicher­ung bestim­mter Ei­genschaften dar, wenn sie nicht schrift­lich (einschließlich per Fax oder per E-​Mail) er­fol­gen.

7.2 Gewährleistungsansprüche set­zen voraus, dass Mängel KSA unverzüglich an­gezeigt wer­den, und zwar erken­nbare Mängel so­fort bei Übernahme, ver­steckte Mängel nach Ent­deck­ung, und unter Vor­lage der an­gebrochenen Ware und Ori­gin­alrech­nung.

7.3 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Kaufpreis der geliefer­ten und man­gel­haften Ware be­grenzt.

7.4 KSA erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl en­tweder durch Liefer­ung man­gel­freier Ware, Verbesser­ung, Nachliefer­ung von Fehl­men­gen oder Rückabwicklung des Ver­trags (d.h. Rückzahlung des Kaufpre­ises) in­ner­halb einer an­gemessenen Frist.

7.5 Handelsübliche oder geringfügige, tech­nisch be­dingte Ab­weichun­gen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design stel­len weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Ver­trages dar.

7.6 KSA haftet nicht für geschmack­liche, farb­liche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder son­stige Übereinstimmungsmerkmale von nachbe­stell­ter Ware. Ents­prechendes gilt für nach Muster be­stellte Ware, so­weit sich die Ab­weichung in den handelsüblichen und tech­nis­chen Gren­zen hält.

7.7 Nach Verkos­tung, Kon­suma­tion oder be­gonnener Ver- oder Bearbei­tung der Ware ist jede Gewährleistung aus­geschlossen.

7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeit­punkt des Gefahrenüberganges gemäß Pkt. 4.

7.9 Für Geschäfte mit Ver­brauch­ern im Sinne des Kon­sumentens­chutzge­set­zes gel­ten die Punkte 7.1 bis 7.4 sowie die Punkte 7.7 bis 7.8 nicht.

8. HAF­TUNG FÜR SCHADEN­ER­SATZ

8.1 KSA haftet für Schäden nur bei Vor­satz oder grober Fahrlässigkeit, mit Aus­nahme von Schäden an der Per­son.

8.2 Die Haf­tung ist im Rah­men der ge­set­z­lichen Bestim­mun­gen mit 10% des Kaufpre­ises be­grenzt. Der Er­satz von (Mangel-​) Folgeschäden, son­sti­gen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Drit­ter gegen den Käufer ist aus­geschlossen.

8.3 Für Geschäfte mit Ver­brauch­ern im Sinne des Kon­sumentens­chutzge­set­zes gilt Punkt 8.2 nicht.

9. AB­HOLUNG, AN­NAH­MEVERZUG DES KÄUFERS

9.1 Bei KSA be­stellte bzw. kom­mis­sionierte Ware ist in­ner­halb von 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kom­mis­sionier­ung abzuholen. Eine allfällige längere La­gerzeit bis zu max­imal 4 Wochen muss ver­ein­bart und EDV-​mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rech­nung er­fasst wer­den.

9.2 Wird die Ware in­ner­halb dieser Frist nicht abge­holt bzw. nicht übernommen, hat KSA das Recht, en­tweder die Ware auf Ge­fahr des Käufers unter An­rech­nung einer Lagergebühr von 5% des Rech­nungs­be­tra­ges pro ange­fan­genem Monat plus Um­satz­steuer zu la­gern und auf Erfüllung des Ver­trages zu be­stehen, oder aber nach Set­zung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Ver­trag zurückzutreten und die Ware an einen an­deren Kun­den weit­erzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine so­fort fällige Manipulationsgebühr von 10% des Kaufpre­ises plus Um­satz­steuer zu zah­len hat.

10. SUB­SKRIP­TIONEN

10.1 KSA bi­etet von Zeit zu Zeit den Bezug von be­son­deren Weinen in Form von Sub­skrip­tionen an. Mit einer Sub­skrip­tion er­wirbt der Be­steller die Bezugsmöglichkeit für den im je­w­ei­li­gen Sub­skrip­tion­sange­bot genan­nten Wein mit einer Liefer­ung zu einem späteren Zeit­punkt. Das Sub­skrip­tion­sange­bot von KSA begründet keine Ver­p­f­lich­tung für KSA, den im je­w­ei­li­gen Sub­skrip­tion­sange­bot genan­nten Wein zu liefern. Die Bezugsmöglichkeit auf Sub­skrip­tion­s­weine be­steht nur während des im Sub­skrip­tion­sange­bot genan­nten Zeitraums. Bei Überzeichnung eines Weines behält sich KSA die Zuteilung auch geringerer Men­gen vor.

10.2 Die Aus­lieferter­mine der Weine sind von der Freigabe der Produzen­ten abhängig und können sich ver­schieben. Bei Aus­fall der Liefer­ung erhält der Be­steller die geleistete An­zahlung auf den Sub­skrip­tion­s­wein so­fort zurückerstattet. Es be­steht kein An­s­pruch auf Real­er­satz.

10.3. Eine Be­stel­lung gilt als an­gen­om­men, wenn der Be­steller von KSA eine Auftragsbestätigung mit An­for­der­ung des An­zahlungs­be­tra­ges erhält. Bei Aus­liefer­ung des Weines erhält der Be­steller die Endab­rech­nung. Die An­zahlung und der En­d­be­trag sind je­w­eils binnen 14 Tagen zu beg­leichen. Hinsicht­lich der son­sti­gen Zahlungsmodalitäten wird auf Punkt 3 dieser Allge­meinen Geschäftsbedingungen ver­wiesen.

11. VER­AN­STAL­TUN­GEN UND EVENTS

11.1 KSA ver­an­stal­tet im Rah­men seines Geschäftsbetriebs nach geson­derter Ankündigung Ver­an­stal­tun­gen und Events. KSA kann eine Teil­nahme an sol­chen Ver­an­stal­tun­gen/Events erst dann garantieren, wenn der Teil­nehmer die Karte in einem un­serer Shops bzw. in un­serem On­lineshop bis spätestens 8 Tage vor dem Ter­min käuflich er­wirbt. Eine Teilnahmebestätigung wird dem Kun­den ca. 3 Tage vor dem Ter­min zuges­andt.

11.2 Event-​Gutscheine gel­ten nicht als Ein­tritt­s­karten und können nur in einem un­serer Shops in sol­che eingelöst wer­den.

11.3 Eine Stornier­ung seitens des Teil­nehmers ist leider nicht möglich. Sollte die Ver­an­stal­tung oder der Event vom Ver­an­stal­ter abgesagt wer­den, kann en­tweder ein Al­tern­at­ivter­min gewählt wer­den oder der Ein­tritt­s­preis wird zurückerstattet.

12. VER­STEIGER­UNGEN

12.1 KSA ver­an­stal­tet über ihren Web­shop Ver­steiger­ungen (Auk­tionen). Die fol­genden, in Punkt 12 genan­nten Bestim­mun­gen bez­iehen sich ausschließlich auf Ver­steiger­ungen, die von KSA via In­ter­net durchgeführt wer­den, und gehen den übrigen Bestim­mun­gen dieser Allge­meinen Geschäftsbedingungen vor.

12.2 Die Teil­nahme an sol­chen Auk­tionen ist nur nach Re­gis­tri­er­ung des Bi­eters möglich. Um sich für die Teil­nahme an Online-​Auktionen zu re­gis­tri­eren, sind Vor- und Zun­ame, zustellfähige Ad­resse, Tele­fon­num­mer sowie E-​Mail Ad­resse vom Bi­eter bekannt zu geben. Weit­ers ist vom Bi­eter zu bestätigen, dass er bei allfälliger Zusch­lag­ser­teilung mit Kred­itkarte bezah­len wird, und anschließend die Num­mer seiner Kred­itkarte ein­zugeben. Tritt im Zeitraum zwis­chen Re­gis­tri­er­ung und allfälligem Er­werb von durch KSA ver­steiger­ten Waren eine Änderung dieser Daten ein, ist der Bi­eter ver­p­f­lichtet, die geänderten An­gaben KSA unverzüglich mitzuteilen.
KSA richtet jedem re­gis­trier­ten Bi­eter ein ei­genes Konto (“Weinkeller”) ein, über das er an den Auk­tionen mit­bi­eten kann. Dieses Konto ist nicht übertragbar.
KSA kann die Be­n­utzung dieses Kon­tos sper­ren, wenn:

– der Bi­eter gegen die Bestim­mun­gen dieser Allge­meinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat,

– der Bi­eter im Rah­men der Re­gis­tri­er­ung un­richtige Daten an­gegeben hat,

– der Bi­eter Leis­tun­gen von KSA miss­braucht oder

– ein an­derer wichti­ger Grund vorliegt.

Sobald KSA das Konto eines Bi­eters ges­perrt hat, darf dieser die In­ter­net­ange­bote von KSA nicht mehr in An­s­pruch neh­men und sich auch – ohne ausdrückliche vorherige Zus­tim­mung von KSA – nicht erneut als Bi­eter re­gis­tri­eren. Ein An­s­pruch auf Wieder­her­stel­lung des Kon­tos (“Weinkeller”) be­steht nicht.

12.3 Die Teil­nahme an Auk­tionen von KSA ist nur jur­istischen Per­sonen und uneingeschränkt geschäftsfähigen Per­sonen gest­at­tet. KSA behält sich vor, Per­sonen, deren uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit in Zweifel steht, von der Teil­nahme an Ver­steiger­ungen auszuschließen oder ein­zelne Ge­bote abzulehnen. KSA bestimmt für die Auk­tion einen Aus­rufpreis, der gleichzeitig das Mindes­t­ge­bot darstellt, sowie eine Auk­tionsfrist, in­ner­halb der die Ge­bote abgegeben wer­den können. Gesteigert wird in gan­zen Eurobeträgen, wobei das je­w­ei­lig höchste Gebot be­liebig übertroffen wer­den kann. Die Bi­eter sind bis zur Zusch­lag­ser­teilung an ihre Ge­bote ge­bunden. Während der Auk­tion kann ein Gebot jederzeit erhöht wer­den, eine Re­duzier­ung ist dage­gen aus­geschlossen. Über den ak­tuel­len Stand der Auk­tionen wird der Bi­eter in seinem “Weinkeller” in­formiert.

12.4 Der Zusch­lag er­folgt nach Ab­lauf der Auk­tionsfrist an den Höchstbieter bzw bei mehr­eren gleich hohen Ge­boten an jenen Bi­eter, dessen Gebot zeit­lich als er­stes eingegan­gen ist. Mit der Er­teilung des Zusch­lags kommt ein Kaufver­trag zus­tande, für welchen subsidiär diese Allge­meinen Geschäftsbedingungen gel­ten. Kaufpreis der Ware inklus­ive Um­satz­steuer ist das Höchstgebot, auf­grund dessen KSA den Zusch­lag er­teilt. Das Stel­len von Produk­ten zur Auk­tion durch KSA bedeutet zivilrecht­lich die Auffor­der­ung zur An­bot­s­tel­lung, das Abgeben von Ge­boten durch den Bi­eter bedeutet ein sol­ches Anbot und die Zusch­lag­ser­teilung durch KSA die An­nahme des An­bots. KSA behält sich vor, keinen Zusch­lag zu er­teilen, wenn kein Gebot den von KSA ge­set­zten Mindes­t­preis, der den Bi­etern nicht of­fengelegt wer­den muss, er­reicht.

12.5 Nach Ab­lauf der Auk­tionsfrist verständigt KSA den Be­st­bi­eter per E-​Mail über die Zusch­lag­ser­teilung und stellt die er­steigerte (gekaufte) Ware in seinen “Weinkeller”, aus dem der Bi­eter die er­steigerte (gekaufte) Ware ab­rufen kann. Nach Abruf aus dem “Weinkeller” wird KSA dem Bi­eter die er­steigerte Ware zus­tel­len und mit­tels der an­gegebenen Kred­itkarten­num­mer die Ein­ziehung des Kaufpre­ises ver­an­lassen. Er­folgt der Abruf aus dem “Weinkeller” nicht in­ner­halb von 10 Tagen, wird der Kunde von KSA per E-​Mail da­rauf aufmerksam gemacht, dass ihm die er­steigerte (gekaufte) Ware nach Ab­lauf weit­erer 3 Tage zuges­tellt und der Kaufpreis eingezo­gen wird. Die Liefer­ung er­folgt an die vom Kun­den bei der Re­gis­tri­er­ung bekannt gegebene Ad­resse. Bei der Liefer­ung von im Wege der Ver­steiger­ung gekauften Waren fallen keine Zus­tel­lung­skos­ten an.

13. JU­GEND­S­CHUTZ

13.1 Die Abgabe und die Zus­tel­lung von Wein und Spir­itu­osen kann nur an Per­sonen über 18 Jahren er­fol­gen. Zur Ein­hal­tung der ge­set­z­lichen Vors­chriften ist KSA berechtigt, Ware erst nach Le­git­im­a­tion durch einen amt­lichen Licht­b­ildaus­weis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Ver­wei­ger­ung der Übergabe ist der Kunde zum Er­satz des tatsächlich entstandenen Schadens ver­p­f­lichtet (zB. Kos­ten der Zus­tel­lung).

14. EDV-​VERARBEITUNG UND KUN­DEND­ATEN

14.1 Der Käufer stimmt zu, dass die im Kaufver­trag angeführten und bei der Re­gis­tri­er­ung bekannt gegebenen Daten über ihn unter Beach­tung der Bestim­mun­gen des Datens­chutzge­set­zes gespeich­ert und ver­arbeitet wer­den. Diese Daten wer­den, im je­w­eils not­wendi­gen Ausmaß, zur Erfüllung von ge­set­z­lichen Vors­chriften, zur Ab­wicklung des Zahlungs­verkehrs und der Kun­den­pflege ver­wen­det. Im Rah­men der Kun­den­pflege wer­den die Daten von KSA nicht an an­dere Un­terneh­men weit­ergegeben.

15. SON­STIGE BESTIM­MUN­GEN

15.1 Sofern ein­zelne Bestim­mun­gen des Ver­trages bzw. dieser Allge­meinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des ges­amten Ver­trages zur Folge. Der rest­liche Ver­tragsin­halt bleibt unverändert be­stehen.

15.2 Erfüllungsort ist so­wohl für KSA als auch den Käufer 8911 Ad­mont.

15.3 Zur Entscheidung aller im Zusam­men­hang mit dem Ver­trag entstehenden Streitigkeiten ist das sach­lich zuständige Gericht in Ad­mont ausschließlich zuständig. Vertrags-​, Bestell-​ und Geschäftssprache ist Deutsch.

15.4 Der Ver­trag un­ter­liegt österreichischem Recht unter Aus­schluss des UN-​Kaufrechts.

15.5 Für Geschäfte mit Ver­brauch­ern im Sinne des Kon­sumentens­chutzge­set­zes gilt Punkt 15.3 nicht. Punkt 15.4 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Be­din­gun­gen des Art 6 der Ver­or­d­nung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Par­la­ments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf ver­trag­liche Schuldverhältnisse abzuwendende Recht (“Rom I”) be­son­dere Ver­brauch­er­s­chutzbestim­mun­gen des Rechts des Staates, in dem der Ver­braucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorge­hen können.

My cart
Your cart is empty.

Looks like you haven't made a choice yet.